Pflichtstunden sind die gesetzlich vorgeschriebenen Bestandteile der Fahrschulausbildung. Im Theorieunterricht sind beim Ersterwerb der Klasse B zwölf Doppelstunden Grundstoff und zwei Doppelstunden klassenspezifischer Stoff vorgesehen.
In der praktischen Ausbildung gibt es für die regulären Übungsstunden keine Mindestanzahl; verpflichtend sind die zwölf Sonderfahrten (fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Beleuchtungsfahrten bei Klasse B). Wie viele Übungsstunden nötig sind, entscheidet der Ausbildungsstand.
Die Fahrschulsoftware dokumentiert die absolvierten Einheiten im Ausbildungsnachweis und zeigt an, wann ein Schüler die Voraussetzungen für die Prüfungsanmeldung erfüllt.