Herstellerunabhängig Aktualisiert: Juli 2026
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Sonderfahrten

Lexikon-EintragAktualisiert: Juli 2026Herstellerunabhängig
Kurzdefinition
  • Die vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten: Überland, Autobahn und Fahrt bei Dunkelheit.

Sonderfahrten sind die gesetzlich vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten der praktischen Ausbildung. Für die Klasse B sind es in der Regel 12 Fahrstunden zu je 45 Minuten: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Ohne vollständige Sonderfahrten keine praktische Prüfung – deshalb gehört die automatische Kontrolle der Sonderfahrten zu den Kernfunktionen jeder Fahrschulsoftware: Sie zählt je Kategorie mit und warnt, wenn vor der Prüfungsanmeldung noch Fahrten fehlen.

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