Sonderfahrten sind die gesetzlich vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten der praktischen Ausbildung. Für die Klasse B sind es in der Regel 12 Fahrstunden zu je 45 Minuten: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Ohne vollständige Sonderfahrten keine praktische Prüfung – deshalb gehört die automatische Kontrolle der Sonderfahrten zu den Kernfunktionen jeder Fahrschulsoftware: Sie zählt je Kategorie mit und warnt, wenn vor der Prüfungsanmeldung noch Fahrten fehlen.