Herstellerunabhängig Aktualisiert: Juli 2026
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Theorieprüfung

Lexikon-EintragAktualisiert: Juli 2026Herstellerunabhängig
Kurzdefinition
  • Amtliche theoretische Führerscheinprüfung am PC bei TÜV oder DEKRA.

Die Theorieprüfung ist die amtliche theoretische Fahrerlaubnisprüfung. Sie wird am Computer bei einer Technischen Prüfstelle (TÜV oder DEKRA) abgelegt; beim Ersterwerb der Klasse B umfasst sie 30 Fragen aus dem amtlichen Fragenkatalog, bei maximal zehn zulässigen Fehlerpunkten. Zwei falsch beantwortete Fragen mit fünf Fehlerpunkten führen zum Nichtbestehen.

Zur Prüfung zugelassen wird, wer den vorgeschriebenen Theorieunterricht absolviert hat. Die Vorbereitung läuft heute überwiegend über ein Lernsystem mit dem amtlichen Fragenkatalog.

Die Fahrschulsoftware unterstützt bei der Prüfungsanmeldung und behält im Blick, welche Schüler prüfungsreif sind und welche Fristen laufen.

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