Herstellerunabhängig Aktualisiert: Juli 2026
Fahrschul-Software findenVergleich & Entscheidungshilfe
Start/Lexikon/Fahrlehrergesetz (FahrlG)

Fahrlehrergesetz (FahrlG)

Lexikon-EintragAktualisiert: Juli 2026Herstellerunabhängig
Kurzdefinition
  • Rechtsgrundlage für Fahrlehrer und Fahrschulen: Erlaubnispflichten, Berufspflichten und Aufzeichnungspflichten.

Das Fahrlehrergesetz (FahrlG) regelt, wer in Deutschland als Fahrlehrer arbeiten und eine Fahrschule betreiben darf – von der Fahrlehrerlaubnis über die Fahrschulerlaubnis bis zu den laufenden Pflichten des Betriebs.

Praktisch relevant für die Software-Auswahl sind vor allem die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten: Fahrschulen müssen Ausbildungsverträge, Ausbildungsnachweise und bestimmte Unterlagen ordnungsgemäß führen und aufbewahren. Fahrschulsoftware setzt diese Pflichten in geordnete digitale Prozesse um – vom Ausbildungsnachweis bis zur Vertragsverwaltung.

Software-Anbieter im Vergleich
Sehen Sie, welche Fahrschulsoftware zu Ihrer Fahrschule passt.
Zum Vergleich