Das Fahrlehrergesetz (FahrlG) regelt, wer in Deutschland als Fahrlehrer arbeiten und eine Fahrschule betreiben darf – von der Fahrlehrerlaubnis über die Fahrschulerlaubnis bis zu den laufenden Pflichten des Betriebs.
Praktisch relevant für die Software-Auswahl sind vor allem die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten: Fahrschulen müssen Ausbildungsverträge, Ausbildungsnachweise und bestimmte Unterlagen ordnungsgemäß führen und aufbewahren. Fahrschulsoftware setzt diese Pflichten in geordnete digitale Prozesse um – vom Ausbildungsnachweis bis zur Vertragsverwaltung.