Die E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format (etwa XRechnung oder ZUGFeRD), das automatisch verarbeitet werden kann. Ein PDF gilt dabei nicht als E-Rechnung. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen im Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmen empfangen können; die Pflicht zur Ausstellung folgt stufenweise in den Folgejahren.
Für Fahrschulen wird das Thema überall dort relevant, wo Firmenkunden abgerechnet werden, etwa in der BKF-Ausbildung oder bei Kooperationen mit Betrieben. Rechnungen an Privatpersonen sind von der Pflicht nicht betroffen.
Bei der Software-Auswahl lohnt deshalb die Frage, ob das System E-Rechnungen erzeugen und empfangen kann und wie die Übergabe an die Buchhaltung über eine DATEV-Schnittstelle läuft.